Liebe Clubmitglieder,

wie in der gestrigen Rundmail bereits angekündigt, wenden wir uns jetzt mit neuen Informationen an Sie, die insbesondere die Hafenlieger und die Trockenliegeplatzinhaber betreffen.

Wir beziehen uns auf die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/).

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird in §4 Absatz 5 dieser Verordnung die Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten verordnet.

Dies bedeutet konkret für uns alle:

  • Die Hafenanlage ist per sofort geschlossen.
  • Sie darf nicht mehr betreten werden.
  • Die Liegeplätze und Trockenliegeplätze dürfen nicht mehr belegt werden.
  • Wie bereits gestern Abend angekündigt, sind weder das Clubhaus noch die Sanitäranlagen zugänglich.

Gestern hatte wir noch geplant, den Frühjahrsputz am 18.4.20 mit Klein- und Kleinstgruppen auf Freiwilligenbasis durchzuführen. Der Frühjahrsputz in jeglicher Form wird von uns jetzt explizit abgesagt.

Die obengenannten Maßnahmen der sofortigen Hafenschließung verbunden mit einem Betretungsverbot gelten zunächst bis zum 19. April 2020. Wir werden Sie alle zeitnah informieren, sobald wir neue Informationen haben und / oder sich etwas ändert.

Es ist für uns alle eine außerordentliche und bisher nie dagewesene Situation, die von jedem Einschränkungen abverlangt. Wir appellieren daher an Ihre Solidarität und  bitten Sie dringend, sich an diese Anweisung zu halten.

Bleiben Sie alle gesund!

Im Namen des Vorstands des SCBo

Kuno A. Storz

1. Vorsitzender