Sehr geehrte Segelfreunde, geschätzte Hafenanlieger,
im Rahmen unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung haben wir umfassend über die notwendige und bevorstehende Nachbaggerung des Hafenbeckens informiert und einen eindeutigen Auftrag zur Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme erhalten.
In der Zwischenzeit liegt uns die wasserrechtliche Genehmigung für die Hafen-Nachbaggerung vor. Die Verzögerungen, die aufgetreten sind, sind auf die nachträgliche Erstellung zusätzlicher Gutachten sowie auf das umfangreiche Genehmigungsverfahren zurückzuführen. Für die Durchführung der Arbeiten wurde uns ein Zeitraum von fünf Monaten genehmigt, der sich vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erstreckt.
Daher wird es uns, unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Ausschreibung sowie der notwendigen Abstimmungen und der Verfügbarkeit von Transportschuten, erst im Herbst 2025 möglich sein, diese Maßnahme durchzuführen.
Für Rückfragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Im Namen der Gesamtvorstandschaft
Kuno A. Storz